Umlegungsverfahren für das Baugebiet Ruhrstraße Ost

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Der Rat wird in seiner Sitzung am 26. April 2018 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 966 – Ruhrstraße Ost – die Umlegung gemäß §46 Abs. 1 BauGB beschließen. U.A. aufgrund der bestehenden Eigentums- bzw. Grundstücksstruktur des Bebauungsplangebietes ist diese Umlegung notwendig.

Wir erinnern uns: Im Jahr 2002 wurde der Sportplatz von Schwarz-Weiß Eppendorf aus dem Ortskern verlegt. Im nördlichen Bereich wurde das Elsa-Brändström-Haus gebaut und im August 2007 eröffnet. Nach Schließung der Grundschule Ruhrstraße 30 gab es keine Gründe mehr, endlich den Schandfleck in Eppendorfs Mitte zu bebauen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 966 – Ruhrstraße Ost – wurde am 01.04.2014 vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefasst. Am 13.06.2017 wurde die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der ehemaligen Grundschule Eppendorf, einen Teil der Verkehrsfläche der Ruhrstraße sowie um einen Privatgarten durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke beschlossen. „Nun kann mit der konkreten Planung des Gebiets begonnen werden, wobei die Verwaltung auch zwei Planungsvarianten vorlegt. Wichtig ist, dass nach so endlos langer Zeit endlich etwas passiert“, betont Eppendorfs SPD-Ratsmitglied Hans Peter Herzog.